Der Winterdienst dient der Erfüllung der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht. Eigentümer, Vermieter und Betreiber von Grundstücken sind verpflichtet, Gehwege, Zugänge und Verkehrsflächen bei Schnee und Eis in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.
Die rechtliche Grundlage ergibt sich unter anderem aus:
§ 823 BGB (Schadensersatzpflicht)
Verpflichtung zur Sicherung von Gefahrenquellen, um Schäden Dritter zu vermeiden.
§ 535 BGB (Pflichten des Vermieters)
Erhaltung der Mietsache in einem sicheren und vertragsgemäßen Zustand.
Straßenreinigungs- und Satzungsregelungen der Kommunen und Länder
Regelungen zu Räum- und Streupflichten, Zeitfenstern und Streumitteln.
Unser Winterdienst erfolgt nach den geltenden gesetzlichen und kommunalen Vorgaben. Wir übernehmen die Räum- und Streupflicht für Gehwege, Zufahrten, Parkflächen und Verkehrswege zuverlässig und dokumentiert.
Durch regelmäßige Wetterkontrolle, feste Einsatzpläne und situationsabhängige Einsätze stellen wir sicher, dass:
Räum- und Streupflichten eingehalten werden
Haftungsrisiken reduziert werden
Verkehrsflächen rechtzeitig gesichert sind
Das Ergebnis ist ein rechtssicherer, zuverlässiger und nachvollziehbarer Winterdienst, der Unfälle vermeidet und Eigentümer sowie Betreiber entlastet. Durch die fachgerechte Umsetzung der gesetzlichen Pflichten sorgen wir für sichere Wege und minimieren Haftungsrisiken bei winterlichen Witterungsverhältnissen.
