Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) SACHS DIENSTLEISTUNG

 


§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen SACHS DIENSTLEISTUNG (nachfolgend „Auftragnehmer“) und Auftraggebern, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.


§ 2 Vertragsbestandteile

Als Vertragsbestandteile gelten:

  • die objektbezogene Leistungsbeschreibung einschließlich der gesamten Flächenzusammenstellung,

  • das genaue Tätigkeitsverzeichnis,

  • das Angebot oder der Auftrag von SACHS DIENSTLEISTUNG.

Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich oder in begründeten Ausnahmefällen mündlich von einer hierzu autorisierten Person bestätigt werden.


§ 3 Art und Umfang der Leistung

Die Gebäudeinnenreinigung umfasst die Reinigung und Pflege der allgemein zugänglichen Flächen, insbesondere der Bodenbeläge, sanitären Anlagen, Türen, Beleuchtungskörper, Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände sowie bei Bedarf von Wand- und Deckenflächen im erreichbaren Bereich ohne Einsatz besonderer Hilfsmittel.

Arbeiten oberhalb der Armhöhe oder auf Leitern, Tritten und vergleichbaren Hilfsmitteln erfolgen nur nach vorheriger Absprache und unter Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorschriften. Eine Reinigung oberhalb einer Arbeitssturzhöhe von 2 Metern ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern hierfür keine gesonderten Sicherungsmaßnahmen oder spezielle Ausrüstung bereitgestellt werden.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die mit diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen leistungs-, fach- und fristgerecht auszuführen.

Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Arbeitskräfte und verpflichtet sich, zuverlässiges und geeignetes Personal einzusetzen. Die Arbeitsausführung wird durch den Auftragnehmer oder durch von ihm bestimmtes Aufsichtspersonal überwacht.

In Schriftstücke, Akten sowie andere Unterlagen, die sich in den Räumen des Auftraggebers befinden, darf keine Einsicht genommen werden. Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse dürfen nicht unbefugt geöffnet werden. Die unbefugte Nutzung von Telekommunikations- oder Kopiergeräten des Auftraggebers ist untersagt.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie dienstlichen Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren – auch über die Vertragslaufzeit hinaus. Das eingesetzte Personal ist entsprechend zu verpflichten. Bei Verstößen kann der Auftraggeber verlangen, dass die betreffende Arbeitskraft nicht mehr eingesetzt wird.

Das Personal ist angewiesen, Anweisungen ausschließlich vom Auftragnehmer oder dessen Bevollmächtigten entgegenzunehmen.

Gefundene Gegenstände sind unverzüglich dem Auftraggeber oder einer benannten Stelle zu übergeben.
Mängel oder Schäden an Einrichtungsgegenständen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.

Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Leistung benennt der Auftragnehmer einen verantwortlichen Objektbeauftragten (z. B. Herr Stefan Sachs), der als Ansprechpartner für den Auftraggeber fungiert.


§ 4 Abnahme und Gewährleistung

Bei wiederkehrenden Leistungen gilt die Arbeit als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Werktagen schriftlich begründete Einwände erhebt.

Bei einmaligen Leistungen (z. B. Bau-, Glas-, Grund- oder Sonderreinigung) erfolgt die Abnahme unmittelbar nach Mitteilung der Fertigstellung, sofern eine Sichtprüfung möglich ist. Erfolgt keine ausdrückliche Abnahme, gilt die Leistung als stillschweigend abgenommen (§ 640 BGB).

Bei berechtigten Mängeln ist der Auftragnehmer innerhalb von 48 Stunden zur Nacherfüllung berechtigt. Witterungsbedingte Einflüsse (Regen, Feuchtigkeit, Frost), nutzungsbedingte Verschmutzungen oder neu entstandene Bauverschmutzungen nach Fertigstellung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Bei unzumutbarer oder unmöglicher Nachbesserung ist eine Minderung von bis zu 15 % zulässig.
Ein Kündigungsrecht besteht nur bei erheblichen Vertragsverletzungen.


§ 5 Haftung

Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

Bei einmaligen Leistungen ist die Haftung auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf maximal zwei Monatsvergütungen.

Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung bei der Provinzial Versicherung mit einer Deckungssumme von:
5.000.000 € für Personenschäden
5.000.000 € für Sachschäden


§ 6 Zusätzliche Leistungen

Leistungen, die über den vertraglich vereinbarten Umfang hinausgehen (z. B. Grund-, Sonder-, Bau- oder Glasreinigung), werden nur nach gesonderter Vereinbarung und Vergütung ausgeführt.


§ 7 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt Wasser (kalt und warm), Strom sowie – soweit vorhanden – geeignete verschließbare Räume zur Materiallagerung unentgeltlich zur Verfügung.

Die Räumlichkeiten müssen zur vereinbarten Reinigungszeit zugänglich sein. Andernfalls fällt eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises an.

Terminabsagen müssen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Bei Nichteinhaltung wird ebenfalls eine Ausfallpauschale von 50 % berechnet.


§ 8 Vergütung und Zahlung

Rechnungen verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind ohne Abzug innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungserhalt zahlbar.

Monatspauschalen sind spätestens am letzten Tag des laufenden Monats fällig.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) berechnet.

Rechnungen werden ausschließlich elektronisch per E-Mail versendet.


§ 9 Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag tritt zu dem im Auftrag genannten Datum in Kraft. Bei Dauerschuldverhältnissen läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


§ 10 Abwerbeverbot

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, während der Vertragslaufzeit sowie innerhalb von zwölf Monaten nach Vertragsende keine Mitarbeiter der jeweils anderen Partei direkt oder indirekt abzuwerben oder zu beschäftigen.


§ 11 Änderungen des Vertrages / Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Gesetzliche Änderungen, die den Vertragsinhalt wesentlich betreffen, berechtigen den Auftragnehmer zur Kündigung mit einer Frist von vier Wochen.


§ 12 Gerichtsstand

Für Vertragspartner, die keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
Zuständig ist das Amtsgericht Rostock, im Übrigen das Landgericht Rostock.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen der Zivilprozessordnung (ZPO).


§ 13 Datenspeicherung

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass geschäftsnotwendige Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (insbesondere DSGVO und BDSG) gespeichert, verarbeitet und ausschließlich zur Vertragsabwicklung genutzt werden.

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